Betreffend die Staatsprüfung des Gerichtsaccessisten Albert Dieckmann in Mainz
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an den Gerichtsaccessisten Albert Dieckmann zu Mainz
Wir eröffnen Ihnen, dass die mit Ihnen im Februar laufenden Jahres in Gemäßheit der Verordnung vom 30. April 1879
die Vorbereitung für den Staatsdienst im Justiz- und Verwaltungsfache betreffend, von der Großherzoglichen prüfungskommission dahier vorgenommene
zweite Prüfung als eine gut bestandene bezeichnet worden ist.
In Vertretung
Fingery [?]